Die „Coaching-Falle“ Teil 8 

Coaching-Vertrag mit der CopeCart GmbH rückgängig machen


Immer mehr Teilnehmer entscheiden sich für Coaching- und Mentoring-Dienstleistungen, die online über Anbieter wie "CopeCart" verfügbar sind. Doch es gibt einige wichtige Aspekte, die Teilnehmer berücksichtigen sollten, insbesondere wenn sie sich vom Vertrag wieder lösen möchten. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen die typischen Probleme im Zusammenhang mit CopeCart aufzeigen und Ihnen Lösungsansätze präsentieren, um sich von derartigen Verträgen zu befreien und bereits gezahlte Kursgebühren zurückzuerhalten.

Vertragsabschluss mit CopeCart

Es ist zunächst entscheidend zu wissen, mit wem der Coaching-Vertrag überhaupt abgeschlossen wurde. Oft wird vorab der Anschein erweckt, dass der Vertrag direkt mit dem Coach geschlossen wurde – aus den Vertragsdokumenten ergibt sich dann aber, dass eigentlich die CopeCart GmbH der Vertragspartner ist. Widerrufe, Kündigungen und ähnliche Anliegen müssen daher direkt an CopeCart gerichtet werden – andernfalls können wichtige Fristen verpasst werden.

Widerrufsrecht

Obwohl CopeCart den Widerruf manchmal nicht akzeptiert, ist es dennoch möglich, Verträge mit ihnen zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrungen in den CopeCart-AGB können rechtlich nicht bindend sein, sodass Teilnehmer das Recht haben, den Vertrag zu widerrufen. Auch ein vermeintlicher Widerrufsverzicht entpuppt sich oft als unwirksam. Zudem können auch Unternehmer ein Widerrufsrecht haben.

Anfechtungsmöglichkeiten

Falls Teilnehmern nicht bewusst war, dass sie einen Vertrag mit CopeCart abgeschlossen haben, sondern annehmen, dass sie direkt mit dem Coach in Geschäftsbeziehung stehen, könnte dies einen Irrtum darstellen. Verträge können aufgrund dieses Irrtums angefochten und aufgelöst werden.
Nichtigkeit des Vertrags

In Deutschland muss für die bezahlte Bereitstellung von Online-Coaching oder Mentoring eine staatliche Zulassung vorliegen. Ist diese nicht gegeben, könnten Verträge mit CopeCart als nichtig und somit unwirksam angesehen werden, unabhängig davon, ob der Teilnehmer als Verbraucher oder Unternehmer agiert hat. Auch wenn die Coaching-Anbieter dies oft nicht anerkennen wollen – das Oberlandesgericht Celle hat bereits eine entsprechende Entscheidung gefällt.

Verdacht der Sittenwidrigkeit wegen Wuchers

Wenn sich Teilnehmer aufgrund unzureichender Leistungen "abgezockt" fühlen und die verlangten Beträge als überhöht empfinden, könnten die Verträge als wucherisch betrachtet und somit für nichtig erklärt werden. Auch hierzu gibt es bereits Gerichtsentscheidungen, die den Kunden Recht gegeben haben.

Fazit

Erfahrungen von Teilnehmern zeigen, dass Verträge mit der CopeCart GmbH oft nicht die Erwartungen erfüllen, die in sie gesetzt werden. Wie man solche Coaches vorab erkennt und vermeidet, hatten wir bereits erklärt. Da das Unternehmen sich gegenüber Betroffenen jedoch meist hartleibig verhält und auf der Vertragsdurchführung besteht, hilft nach Unterzeichnung des Vertrags oft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.

Als Anwaltskanzlei mit Spezialisierung im Vertragsrecht und Erfahrung mit zahlreichen Coaching-Anbietern sind wir Ihnen dabei behilflich, ihren individuellen Coaching-Vertrag mit der CopeCart GmbH zu überprüfen und Ihnen die besten Lösungswege aufzuzeigen. Es ist ratsam, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Vertragsauflösung zu erhöhen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat bereits zahlreiche Mandanten gegen CopeCart vertreten und steht Ihnen deutschlandweit zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen.


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