Kosten


Erstberatung

Unter einer Erstberatung verstehen wir eine umfassende Erörterung der Sach- und Rechtslage auf der Basis Ihrer Ausführungen und evtl. vorgelegter Dokumente. Ziel einer solchen Einstiegsberatung ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidung über die weitere Vorgehensweise in Ihrer Angelegenheit zu ermöglichen. Die Beratung kann sowohl am Telefon, als auch per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Hierfür berechnen wir Ihnen, je nach Bearbeitungsaufwand, einen Betrag zwischen 80,00 € und 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollten Sie uns mit der weiteren Vertretung Ihrer Interessen in der besprochenen Angelegenheit beauftragen, wird das Erstberatungshonorar selbstverständlich auf die Vergütung angerechnet.


Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außerhalb eines Gerichtsverfahrens, als auch in einem Prozess. Ziel unserer Arbeit ist es, in jeder Situation das Optimum für unsere Mandanten zu erreichen. Deshalb sind wir immer bemüht, kosten- und zeitintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden, indem wir für unsere Mandaten eine günstige außergerichtliche Einigung erreichen. Hierfür veranschlagen wir in der Regel die gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welche in den meisten Fällen von der Höhe des Gegenstandswertes abhängt. Gegebenenfalls kann eine hiervon abweichende Honorarvereinbarung geschlossen werden.