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Rechtsanwalt Mietrecht und Maklerrecht

Digitale Rechtsberatung und entschlossene Vertretung – schnell, kompetent, zielgerichtet

Rechtssicher durch Miet- und Maklerrecht:

Miet- und Maklerrecht betrifft regelmäßig sowohl private als auch gewerbliche Mandanten – sei es als Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer oder Immobilienmakler. In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten über Kündigungen, Mieterhöhungen, Mietmängel, Betriebskostenabrechnungen oder Kautionsrückzahlungen. Im gewerblichen Mietrecht stehen oft Fragen zur Vertragsgestaltung, zur Flächennutzung oder zur Haftung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung im Fokus. Im Maklerrecht geht es regelmäßig um die Wirksamkeit von Provisionsvereinbarungen, Aufklärungspflichten oder die Rückforderung gezahlter Provisionen bei fehlender Leistung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend im Miet- und Maklerrecht – ob bei der rechtssicheren Gestaltung von Mietverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Kündigungen, der Prüfung von Abrechnungen oder der Klärung von Maklerprovisionen. Wir vertreten Mieter und Vermieter ebenso wie Käufer, Verkäufer und Makler – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Für Unternehmen prüfen wir komplexe Gewerbemietverträge und begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen, Standortwechseln oder der Durchsetzung mietvertraglicher Ansprüche.

Wenn Sie rechtliche Fragen rund um ein Mietverhältnis oder eine Maklerleistung haben, beraten wir Sie fundiert, zielgerichtet und mit einem klaren Verständnis für die rechtliche wie wirtschaftliche Dimension Ihres Anliegens. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir setzen Ihre Rechte durch.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

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