Eigenbedarfskündigung trotz Härtefall: Schwerbehinderte Mieterin darf bleiben
Das Landgericht Heidelberg hat in einem Urteil festgestellt, dass eine schwerbehinderte Mieterin trotz einer gerechtfertigten Eigenbedarfskündigung nicht ausziehen muss. Dieses Urteil hebt die Bedeutung von Härtefallgründen hervor. Hier erfahren Sie mehr!