BGH-Urteil: Untervermietung mit Gewinn ist unzulässig

Für viele Mieter stellt die Untervermietung einer Wohnung ein bedeutendes Instrument dar, um während einer vorübergehenden Abwesenheit – beispielsweise während eines längeren Auslandsaufenthalts – die eigene Wohnung nicht aufgeben zu müssen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs macht jedoch deutlich: Eine Untervermietung darf nicht zur Einnahmequelle werden. Wer durch die Untervermietung Gewinne erzielt, gefährdet sein Mietverhältnis und riskiert eine Kündigung.