Ein aktuelles Urteil des OLG Celle zeigt: Coachingverträge können sittenwidrig sein und oft fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung nach § 7 FernUSG. Zudem gilt das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch für Unternehmer.
Ich berate Mandanten, die bereits einen problematischen Coachingvertrag unterschrieben haben. Wir prüfen Möglichkeiten für Widerruf, Anfechtung oder Rückforderung überhöhter Gebühren – schnell, kosteneffizient und, falls nötig, auch gerichtlich.
Als Rechtsanwalt prüfe ich Coachingverträge auf unseriöse Inhalte wie unrealistische Versprechen, pauschale Erfolgskonzepte und intransparente Bedingungen. Ich berate Sie vor Vertragsabschluss und unterstütze Sie, falls Sie bereits einen problematischen Vertrag unterzeichnet haben.
Ich prüfe unseriöse Coachingverträge mit überhöhten Honoraren und unklaren Leistungen. Haben Sie einen solchen Vertrag unterschrieben? Ich unterstütze Sie gern.
Fernunterricht – Gesetzlicher Schutz auch für Selbstständige: Das LG München I hat entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz nicht nur Verbraucher schützt, sondern auch Bildungswillige, die durch Online-Kurse eine berufliche Existenz aufbauen möchten. Hier erfahren Sie mehr!
Gerichtliche Auseinandersetzungen sind oft unvermeidbar, sei es zur Durchsetzung von Ansprüchen oder Abwehr unbegründeter Forderungen. Unsere Kanzlei bietet eine kompetente Prozessvertretung in zivilrechtlichen Verfahren, von Vertrags- und Schadensersatzklagen bis hin zu komplexen Wirtschaftsprozessen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Verfahrensstrategien, führen Vergleichsverhandlungen und vertreten Sie in allen Instanzen.
Das Miet- und Maklerrecht betrifft sowohl private als auch gewerbliche Mandanten und umfasst Themen wie Kündigungen, Mieterhöhungen, Mietmängel, Kautionsrückzahlungen und die Wirksamkeit von Provisionsvereinbarungen. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung bei der Gestaltung von Mietverträgen, der Klärung von Maklerprovisionen und der Durchsetzung von mietrechtlichen Ansprüchen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Das IT-Recht befasst sich mit allen rechtlichen Fragen rund um Software, digitale Dienste und Online-Plattformen. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist rechtliche Klarheit für Unternehmen und Privatpersonen unverzichtbar. Unsere Kanzlei berät umfassend zu IT-Verträgen, Haftungsfragen und Auseinandersetzungen im digitalen Bereich.
In der wachsenden Coaching-Branche sind klare Verträge unerlässlich, um Ihre Rechte zu sichern. Ob Business-Coaching, Fitnessberatung oder Persönlichkeitsentwicklung – viele Verträge enthalten unklare Klauseln, die zu Problemen führen können. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Prüfung von Coaching-Verträgen und setzen Ihre Ansprüche durch. Vermeiden Sie unseriöse Anbieter und sichern Sie sich eine faire Vereinbarung. Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Prüfung und Unterstützung bei der Vertragskündigung oder Rückforderung von Zahlungen!
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