Bei über CopeCart abgeschlossenen Coaching-Verträgen treten häufig Probleme auf: unklare Vertragspartner, verweigerte Widerrufe, fehlende staatliche Zulassung oder überhöhte Preise. Verträge können oft widerrufen, angefochten oder wegen Nichtigkeit bzw. Sittenwidrigkeit aufgehoben werden – selbst wenn CopeCart dies bestreitet.
Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube, Twitch und OnlyFans bieten Content Creators große Chancen – aber auch erhebliche Risiken. Neben starkem Wettbewerb und sich ständig ändernden Trends können undurchsichtige Verträge mit Coaches oder Marketingagenturen zur Falle werden. Transparenz, klare Vereinbarungen und die Prüfung der Seriosität sind entscheidend, um überteuerte Leistungen und Knebelverträge zu vermeiden.
Viele Coaching-Anbieter lassen Kunden vorschnell auf ihr Widerrufsrecht verzichten – oft mit zweifelhaften Begründungen und ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Tatsächlich ist ein solcher Verzicht meist unwirksam, da Coaching-Verträge als Dienstleistungen gelten. Fehlt eine korrekte Belehrung, kann die Widerrufsfrist sogar bis zu 12 Monate und 14 Tage betragen.
MLM-Systeme und getarnte Schneeballsysteme versprechen schnellen Reichtum, verbergen jedoch oft betrügerische Strukturen. Hinter aufwendigem Marketing stehen selten echte Kundenerfolge – vielmehr profitieren vor allem frühe Teilnehmer. Verträge in diesem Umfeld sind häufig intransparent, sittenwidrig und können widerrufen oder angefochten werden.
Ein aktuelles Urteil des OLG Celle zeigt: Coachingverträge können sittenwidrig sein und oft fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung nach § 7 FernUSG. Zudem gilt das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch für Unternehmer.
Ich berate Mandanten, die bereits einen problematischen Coachingvertrag unterschrieben haben. Wir prüfen Möglichkeiten für Widerruf, Anfechtung oder Rückforderung überhöhter Gebühren – schnell, kosteneffizient und, falls nötig, auch gerichtlich.
Als Rechtsanwalt prüfe ich Coachingverträge auf unseriöse Inhalte wie unrealistische Versprechen, pauschale Erfolgskonzepte und intransparente Bedingungen. Ich berate Sie vor Vertragsabschluss und unterstütze Sie, falls Sie bereits einen problematischen Vertrag unterzeichnet haben.
Ich prüfe Abmahnungen des „Verband Sozialer Wettbewerb e.V.“ aufgrund von Wettbewerbsverstößen, fehlerhaften Grundpreisangaben und Verstößen gegen das DDG. Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten? Ich biete Ihnen gerne meine Beratung an.
Fernunterricht – Gesetzlicher Schutz auch für Selbstständige: Das LG München I hat entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz nicht nur Verbraucher schützt, sondern auch Bildungswillige, die durch Online-Kurse eine berufliche Existenz aufbauen möchten. Hier erfahren Sie mehr!
Das Landgericht Heidelberg hat in einem Urteil festgestellt, dass eine schwerbehinderte Mieterin trotz einer gerechtfertigten Eigenbedarfskündigung nicht ausziehen muss. Dieses Urteil hebt die Bedeutung von Härtefallgründen hervor. Hier erfahren Sie mehr!
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.