Ich berate Mandanten, die bereits einen problematischen Coachingvertrag unterschrieben haben. Wir prüfen Möglichkeiten für Widerruf, Anfechtung oder Rückforderung überhöhter Gebühren – schnell, kosteneffizient und, falls nötig, auch gerichtlich.
Als Rechtsanwalt prüfe ich Coachingverträge auf unseriöse Inhalte wie unrealistische Versprechen, pauschale Erfolgskonzepte und intransparente Bedingungen. Ich berate Sie vor Vertragsabschluss und unterstütze Sie, falls Sie bereits einen problematischen Vertrag unterzeichnet haben.
Ich prüfe unseriöse Coachingverträge mit überhöhten Honoraren und unklaren Leistungen. Haben Sie einen solchen Vertrag unterschrieben? Ich unterstütze Sie gern.
Fernunterricht – Gesetzlicher Schutz auch für Selbstständige: Das LG München I hat entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz nicht nur Verbraucher schützt, sondern auch Bildungswillige, die durch Online-Kurse eine berufliche Existenz aufbauen möchten. Hier erfahren Sie mehr!
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