Marko Liebich Rechtsanwalt - Ihr Partner für schnelle und starke Lösungen im Zivilrecht.

Kosten

Digitale Rechtsberatung und entschlossene Vertretung – schnell, kompetent, zielgerichtet

Unsere Leistungen und transparente Kostenstruktur

Wir legen großen Wert auf Transparenz, damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Unsere flexible und faire Preisstruktur ermöglicht es uns, gemeinsam die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Kostenfreies Erstgespräch

Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch von 15 Minuten an, damit Sie sich ein Bild von unserem Angebot und unserer Arbeitsweise machen können. Während dieses Gesprächs erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Situation, sodass Sie bereits nach kurzer Zeit wissen, ob wir die richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen sind. Sie können direkt online über unseren Calendly-Link einen Termin buchen, der in Ihren Zeitplan passt.

Erstberatung: Präzise Analyse für Ihre rechtliche Klarheit

Die Erstberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen im Detail zu besprechen. In diesem Gespräch von 30 bis 60 Minuten erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation. Wir gehen auf Ihre Fragen ein und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf. Unsere Gebühr für diese umfassende Erstberatung beträgt 190 € netto. Eine gute Investition, um sicherzustellen, dass Sie den richtigen Weg einschlagen.

Vertretung – Individuelle Lösungen nach Bedarf

Für die weitergehende Vertretung bieten wir zwei flexible Preismodelle an:

  • RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz): Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG, basierend auf dem Gegenstandswert des Verfahrens.

  • Individuelle Vereinbarungen: Für Coachings und speziellere rechtliche Dienstleistungen bieten wir Festpreise oder Stundenhonorare an. Hier liegen die Stundensätze zwischen 180 und 250 € netto, je nach Komplexität des Falles. Üblicherweise erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis. Die Gebühren orientieren sich dabei an den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und stellen die Mindestgebühr dar. Jeden Monat erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der von uns erbrachten Leistungen. Vor Beginn der Bearbeitung informieren wir Sie mit einer Kostenschätzung, und es besteht die Möglichkeit, ein Budgetlimit für die jeweilige Angelegenheit festzulegen.

Rechtsschutzversicherung

In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen oder auch die Gegenseite nur die gesetzlich festgelegten Gebühren. Dies lässt sich mit der Krankenversicherung vergleichen: Möchte man eine überdurchschnittliche Leistung, ist ein Zuschuss erforderlich. Für Sie heißt das, dass unsere Kosten eventuell nur teilweise erstattet werden. Bevor Sie uns beauftragen, klären wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

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Wir beraten Sie gern umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

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Ihre Kanzlei Marko Liebich Rechtsanwalt.

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Max-Kamprath-Strasse 5
01662 Meissen

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