Das Allgemeine Zivilrecht betrifft alle Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen. Es wird daher auch als Privatrecht bezeichnet und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Bürger und Unternehmen. Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen und Problemstellungen, die zu diesem Themenkomplex gehören. Hierzu kann die Gestaltung von Verträgen und einseitigen Erklärungen zählen, aber auch die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Dies gilt insbesondere für die folgenden Rechtsgebiete:
Über erhebliche forensiche Erfahrung verfügen wir zudem insbesondere in folgenden Bereichen:
Coaching Verträge
In den letzten Jahren locken immer mehr Coaches und vermeintliche Business-Experten in schillernden Werbevideos und auf Hochglanzinternetseiten mit schnellem beruflichem Erfolg, hohem Einkommen und einem besseren Leben – all dies meist bequem von zu Hause aus, durch ein vermeintlich narrensicheres Onlinebusiness.
Allzu oft werden die Kunden hierbei unter Druck gesetzt und zum Abschluss eines Coaching-Vertrages gedrängt. In der Folge verdient an entsprechenden Verträgen in vielen Fällen vor allem der Anbieter – und zwar meist hohe vierstellige Summen oder darüber hinaus.
Wenn Sie einen solchen Coaching-Vertrag abgeschlossen haben und mit den Leistungen unzufrieden sind, so helfen wir Ihnen gern, diesen rückgängig zu machen. Oft können in solchen Fällen Widerrufsrechte oder sogar die Sittenwidrigkeit des Vertrages geltend gemacht werden.
Filesharing
Gern beraten wir Sie im Hinblick auf die Abwehr von Forderungen, die aus Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwendung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke mittels sogenannter Peer-to-Peer/P2P-Tauschbörsen ("Filesharing") resultieren.
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich zeitnah bei uns – in aller Regel laufen in derartigen Fällen sehr kurze Fristen.