Rechtsschutzversicherung


Sollten Sie uns mit einer Tätigkeit beauftragen, die durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist, übernehmen wir gern die mit der Rechtsschutzversicherung anfallende Korrespondenz für Sie. Wenn Sie uns frühzeitig mitteilen, bei welcher Rechtsschutzversicherung Sie versichert sind und wie Ihre Versicherungsnummer lautet, können wir bereits zu Beginn des Mandats eine entsprechende Deckungsanfrage stellen und abklären, ob die Kosten für unsere Tätigkeit von Ihrer Versicherung übernommen werden.