Im gerichtlichen Verfahren fallen sowohl Kosten für das Gericht an, als auch für die beteiligten Rechtsanwälte. Auch diese richten sich grundsätzlich jeweils nach dem Streitwert. Je bedeutender also das Verfahren in wirtschaftlicher Hinsicht, desto höher sind die Gerichts- und Anwaltskosten.
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz. Eine Tabelle für die Gerichtskosten finden Sie hier. Beachten Sie, dass die Gerichskosten - je nach Ablauf des Verfahrens - mehrfach anfallen können. Endet ein Zivilverfahren beispielsweise mit einem Urteil, so fallen die Gerichtskosten mit einem Satz von 3,0 an. Wird hingegen die Klage durch den Kläger zurückgenommen, so fällt die Gerichtsgebühr nur einmal an.
Für die beteiligten Rechtsanwälte richten sich die Gebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei fällt zunächst eine Verfahrensgebühr an. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, so kommt zusätzlich eine Gebühr für die Wahrnehmung des Termins hinzu. Die Terminsgebühr fällt jedoch nur einmal an, auch wenn mehrere Verhandlungstermine wahrgenommen werden.