Unter einer Erstberatung verstehen wir eine umfassende Erörterung der Sach- und Rechtslage auf der Basis Ihrer Ausführungen und evtl. vorgelegter Dokumente. Ziel einer solchen Einstiegsberatung ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidung über die weitere Vorgehensweise in Ihrer Angelegenheit zu ermöglichen. Die Beratung kann am Telefon, oder per E-Mail erfolgen. Die Kosten für eine Erstberatung betragen nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes maximal 190,00 €, im Falle einer ausführlichen schriftlichen Beratung 250,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sollten Sie uns mit der weiteren Vertretung Ihrer Interessen in der besprochenen Angelegenheit beauftragen, wird das Erstberatungshonorar selbstverständlich zu Ihren Gunsten auf das dann entstehende Honorar angerechnet.