Für die außergerichtliche Tätigkeit von Rechtsanwälten berechnen sich die Kosten grundsätzlich in Abhängigkeit vom Streitwert unter Beachtung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Eine Gebührentabelle finden Sie hier.
In aller Regel veranschlagen wir für unserer außergerichtliche Tätigkeit die gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In außerordentlich arbeitsintensiven Fällen werden wir Ihnen eine entsprechende Honorarvereinbarung vorschlagen. In jedem Falle werden wir Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten umfassend aufklären, um für Transparenz in dieser Frage zu sorgen.