Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 5. Februar 2026 klargestellt, dass viele Online-Coaching-Programme rechtlich als Fernunterricht gelten können. Fehlt die erforderliche Zulassung, kann der gesamte Vertrag nichtig sein – mit möglichen Rückzahlungsansprüchen für Verbraucher. Für Anbieter steigen damit die rechtlichen Risiken deutlich.
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