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Vertrag nichtig, Geld zurück: AG Erlangen fällt doppeltes Urteil gegen CopeCart

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Vertrag nichtig, Geld zurück: AG Erlangen fällt doppeltes Urteil gegen CopeCart

Rückzahlung allein reicht manchmal nicht. Wer sicherstellen will, dass CopeCart auch in Zukunft keine weiteren Zahlungsansprüche aus einem nichtigen Coaching-Vertrag geltend machen kann, braucht zusätzlich eine gerichtliche Feststellung der Nichtigkeit. Genau das hat Rechtsanwalt Marko Liebich für seinen Mandanten vor dem Amtsgericht Erlangen erstritten. Mit Versäumnisurteil vom 04.08.2025 (Az. 6 C 733/25) wurde CopeCart verurteilt, 3.180 Euro zurückzuzahlen – und es wurde verbindlich festgestellt, dass der zwischen den Parteien am 05.09.2023 geschlossene Vertrag nichtig ist und CopeCart daraus keine weiteren Ansprüche gegen den Kläger zustehen.

Das Urteil im Überblick: Zahlung und Feststellung

Das Amtsgericht Erlangen sprach dem Kläger mit Urteil vom 04.08.2025 zwei Ansprüche zu. Erstens: CopeCart wird verurteilt, 3.180 Euro nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.08.2024 zu zahlen. Zweitens: Es wird festgestellt, dass der am 05.09.2023 geschlossene Coaching-Vertrag nichtig ist und CopeCart aus diesem Vertrag keine weiteren Ansprüche gegen den Kläger zustehen. Sämtliche Kosten des Rechtsstreits trägt CopeCart.

Das Urteil erging gemäß § 331 Abs. 3 ZPO ohne mündliche Verhandlung, da CopeCart auf die Klage nicht reagiert hatte. Rechtsanwalt Marko Liebich hat damit für seinen Mandanten nicht nur die Erstattung des gezahlten Betrages, sondern auch vollständige rechtliche Klarheit erreicht.

Warum ist die Feststellung der Nichtigkeit so wichtig?

Viele Betroffene denken bei einem Coaching-Streit zunächst nur an die Rückforderung bereits gezahlter Raten. Doch wer einen Coaching-Vertrag abgeschlossen hat, für den aber noch nicht der volle Kaufpreis bezahlt wurde, läuft Gefahr, dass CopeCart die ausstehenden Raten weiterhin einfordert oder später gerichtlich geltend macht.

Genau hier setzt die negative Feststellungsklage an. Durch den gerichtlichen Ausspruch, dass der Vertrag nichtig ist und CopeCart daraus keine Ansprüche zustehen, ist diese Gefahr dauerhaft gebannt. Ein solches Feststellungsurteil entfaltet Rechtskraft und kann CopeCart entgegengehalten werden, falls später doch noch Forderungen erhoben werden. Rechtsanwalt Marko Liebich hat diesen zusätzlichen Schutz konsequent für seinen Mandanten eingefordert und durchgesetzt.

Warum sind CopeCart-Verträge nichtig?

Die rechtliche Grundlage ist das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Wer Kenntnisse und Fähigkeiten entgeltlich vermittelt, dabei räumlich vom Lernenden getrennt ist und den Lernerfolg überwacht, betreibt Fernunterricht im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG. Für solche Angebote ist nach § 12 Abs. 1 FernUSG eine staatliche Zulassung erforderlich. Fehlt sie, ist der Vertrag gemäß § 7 Abs. 1 FernUSG von Anfang an nichtig.

CopeCart verfügt nach übereinstimmender Feststellung in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren nicht über diese Zulassung. Die Folge: Sämtliche über die CopeCart-Plattform vertriebenen Coaching-Programme, die die Voraussetzungen des FernUSG erfüllen, sind nichtig. Gezahlte Beträge sind nach § 812 Abs. 1 BGB zurückzuerstatten, ausstehende Raten müssen nicht mehr geleistet werden.

Ein Vertrag aus 2023 – Verjährung im Blick behalten

Im vorliegenden Fall wurde der Coaching-Vertrag bereits am 05.09.2023 geschlossen. Das verdeutlicht einen wichtigen praktischen Hinweis: Ansprüche aus nichtigen Fernunterrichtsverträgen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB, die zum Jahresende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat. Wer im Jahr 2022 oder 2023 einen solchen Vertrag geschlossen hat, sollte daher nicht zu lange warten, um seine Ansprüche anwaltlich prüfen und ggf. gerichtlich geltend zu lassen.

Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?

Die Erfahrung aus einer wachsenden Zahl von Verfahren gegen CopeCart zeigt: Wer anwaltlich gut vorbereitet klagt, bekommt in der Regel das gesamte Geld zurück – und mit der negativen Feststellungsklage zusätzlich die Sicherheit, dass CopeCart keine weiteren Forderungen mehr stellen kann. Das ist besonders dann relevant, wenn der Kurs zwar gebucht, aber nur teilweise oder gar nicht genutzt wurde und noch Zahlungspflichten offen stehen.

Vorgerichtliche Anwaltskosten können bei schuldhaftem Gesetzesverstoß des Anbieters als Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. FernUSG geltend gemacht werden. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines solchen Verfahrens.

Fazit

Das Urteil des AG Erlangen (Az. 6 C 733/25) ist ein weiterer Erfolg für Rechtsanwalt Marko Liebich – und diesmal mit doppelter Wirkung: Rückzahlung von 3.180 Euro und gerichtliche Feststellung der Nichtigkeit des Vertrages. Gerade die Feststellung gibt Betroffenen die nötige Sicherheit, dass CopeCart später keine Restforderungen mehr geltend machen kann. Wer einen CopeCart-Coaching-Vertrag geschlossen hat und noch keine Schritte unternommen hat, sollte seine Ansprüche jetzt prüfen lassen – insbesondere wenn der Vertragsschluss schon einige Zeit zurückliegt.

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