Erstberatung
Unter einer Erstberatung verstehen wir eine umfassende Erörterung der Sach- und Rechtslage auf der Basis Ihrer Ausführungen und evtl. vorgelegter Dokumente. Ziel einer solchen Einstiegsberatung ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidung über die weitere Vorgehensweise in Ihrer Angelegenheit zu ermöglichen. Die Beratung kann sowohl am Telefon, als auch per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Hierfür berechnen wir Ihnen, je nach Bearbeitungsaufwand, einen Betrag zwischen 80,00 € und 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollten Sie uns mit der weiteren Vertretung Ihrer Interessen in der besprochenen Angelegenheit beauftragen, wird das Erstberatungshonorar selbstverständlich auf die Vergütung angerechnet.