Prozesskostenhilfe

Mandanten, die über geringe Einkommens- und Vermögensverhältnisse verfügen, haben die Möglichkeit, im Bereich der außergerichtlichen Vertretung Beratungshilfe und im Bereich der Prozessvertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen. In einigen Verfahren, z.B. vor den Familiengerichten, wird statt dem Begriff der Prozesskostenhilfe die Bezeichnung Verfahrenskostenhilfe verwendet.  Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie gern auf uns zukommen.

 

Die amtlichen Antragsformulare für Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe sowie die amtlichen Ausfüllhinweise stehen hier zum Download für Sie bereit: